Keine Bundeswehrnachwuchsgewinnung bei Jugendlichen an Schulen
Antragsteller: SPD-Ortsverein Neu-Isenburg
Die SPD-Bundestagsfraktion und das Bundeskabinett werden aufgefordert, umgehend ein Werbeverbot der Bundeswehrnachwuchsgewinnung gegenüber Jugendlichen unter 18 Jahren an Schulen für den Dienst an der Waffe durchzusetzen.
Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Minister:Innen mögen sich dafür einsetzen, finanzielle und personelle Unterstützung zu bieten, damit private Vereine Anlaufstellen aufbauen können, die dazu befugt sind, Kontrollen von Inhaltsstoffen von Drogen vorzunehmen (sogenanntes Drugchecking) und Konsument:Innen anschließend über das Ergebnis des Screenings aufzuklären. Insbesondere, allerdings nicht abschließend, soll es um die Möglichkeit gehen, chemische Analysen bei bewusstseinsverändernden Substanzen durchführen zu können. Der Antrag knüpft an die Entscheidung des Bundestages an, die die Rechtsgrundlage für Drugchecking Maßnahmen im Bund geschaffen hat. Dem Land Hessen obliegt die Entscheidung, Modellvorhaben zuzulassen, von welcher sie dringendst Gebrauch machen möge.
Ersatzlose Streichung des Abs. 2 im § 14 des TZ-BfG
Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Kreis Offenbach
Die SPD-Bundestagfraktion möge als Regierungspartei auf die ersatzlose Streichung des Abs. 2 im § 14 des Teilzeit-Befristungsgesetz hinwirken.
§ 14, Abs. 2 TzBfG: „Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.“
Digitale Nutzung bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung
Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus Kreis Offenbach
Die Kreistagsfraktion, die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen des Kreises Offenbachs mögen auf die kommunale Ebene und die kommunalen Akteure einwirken, dass nicht Teile der Gesellschaft, insb. ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung digital diskriminiert werden. Hierzu ist es erforderlich, für die nicht digitalisierten, also „analog“ nutzenden Bürger eine Partizipationsmöglichkeit, einen analogen Zugang zu erhalten.
Begleitung der Arbeit der Landesregierung sowie Fortsetzung der Aufarbeitung der Wahlkampfanalyse
Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus Kreis Offenbach
Die Bezirke, die Landespartei als auch die Landtagsfraktion werden aufgefordert, die Ergebnisse der Landtagswahl 2023 weiterhin aufzuarbeiten. Hierbei sollte die Parteibasis die entscheidende Rolle an der Aufarbeitung übernehmen.
Antragsteller: SPD-Unterbezirksvorstand Kreis Offenbach
Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sowohl als führende Kraft der Opposition darauf hinzuwirken und künftig als Teil der künftigen Landesregierung sicherzustellen, dass finanzielle Unterstützungen des Bundes ohne Abzüge und Verzögerungen an die Kreise, Städte und Gemeinden weitergeleitet werden. Wer als Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene kostenwirksame Gesetze beschließt, muss auch ihre Finanzierung – und zwar vollständig – gewährleisten.
Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden personell und durch verbesserte digitale Ausstattung in der Lage sind, schnell und bürgernah Unterstützung zu leisten.
Die SPD im Landkreis Offenbach setzt sich darüber hinaus dafür ein, Kommunen, Institutionen, Kirchen und Vereine weiterhin bei Aktivitäten zu unterstützen, die dazu geeignet sind, soziale Benachteiligungen auszugleichen und die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen.
Besonders bedeutsam ist dabei eine fachlich qualifizierte und quantitativ ausreichende Betreuung in den Kitas und Grundschulen. Die Beschlüsse des Kreistags für eine flächendeckende Betreuung an den Grundschulen des Kreises ist dabei ein wichtiger Schritt. Gleiches gilt für die Einführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen und damit an allen Schulen des Kreises.
Niedrigschwellige kostenfreie Angebote der Begegnung für Seniorinnen und Senioren mit Beratungsangebot sollen den Austausch fördern, Vereinsamung vorbeugen und Notlagen rechtzeitig identifizieren und ihnen entgegenwirken.
Freizeit- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche in den Ferien sind so zu fördern, dass jedem Kind eine Möglichkeit eröffnet wird, die Ferienzeit mit anderen zu verbringen, ohne dass ihren Familien dafür hohe Kosten entstehen. Die Vereine, die diese Arbeit tragen, sind finanziell und organisatorisch zu unterstützen.
Generationsübergreifende Angebote sollen Familien entlasten und den Austausch fördern.
Besonders zu berücksichtigen ist eine Förderung solcher Angebote, die Integration und Inklusion zum Ziel haben.
Die SPD-Landespartei bekennt sich in ihrer Verantwortung für die Gestaltung des hessischen Schulsystems zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention und arbeitet einen 7-Jahresplan zur strukturellen Verwirklichung einer inklusiven Schule im Sinne einer Schule für alle aus. Es geht darum, dass Kinder ihrer individuellen Entwicklung entsprechend und gleichzeitig in ihrer Vielfalt voneinander lernen. Dies ist der Grundstein für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft.
Hierzu werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Die SPD-Landespartei setzt sich zum Ziel das derzeit segregierende Schulsystem zu einem inklusiven System zu transformieren. Hierzu werden alle (separierende) Schulformen (Haupt- und Realschule, Gymnasium und alle Förderschulformen) zu Schulen in der alle Kinder wohnortnah und nicht nach ihren Fähigkeiten selektiert lernen können
2. Der Weg zu diesem Ziel ist in einem Aktionsplan festzuhalten und in den nächsten drei Jahren von der Landespartei gemeinsam mit Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung zu erarbeiten. Dieser enthält folgende Dimensionen a. Umstrukturierung des Lehramtsstudium zu einem inklusiven Lehramt b. Verpflichtendes Fort- und Weiterbildungskonzept für alle Lehrkräfte c. Begleitung des Veränderungsprozesses für alle Schulen d. Neukonzeption des Bewertungssystems und der Schulabschlüsse, um dem Gedanken von Inklusion also der Bewertung individueller und nicht vergleichender Lernerfolge gerecht zu werden. e. Neukonzeption der pädagogischen Arbeit basierend auf den neuesten Lerntheoretischen Erkenntnissen sowie den Theorien und Erfahrungen inklusiver Didaktik aus dem In- und Ausland
3. Nach Erstellung des Aktionsplans gibt es eine Transformationsfrist von sieben Jahren. Danach werden alle Neueinschulungen in das inklusive System im Sinne einer wohnortnahen Schule für alle stattfinden
Entstigmatisierung von Sexarbeit und Schutz von Sexarbeiter*innen
Antragsteller: Jusos Kreis Offenbach
Sexarbeiter*innen werden stigmatisiert und nicht ausreichend geschützt. Wir fordern daher:
1. Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen Unter Berücksichtigung folgender Punkte: Die Schaffung einer Sozialversicherungspflicht für Sexarbeiter*innen. Sexarbeiter*innen sollen regelmäßig die Möglichkeit auf kostenfreie Kondome/Lecktücher sowie Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten haben. Ein breiteres und niedrigschwelliges Angebot an psychosozialen Beratungen sowie Ausstiegshilfen. Förderung von Zusammenschlüssen wie Berufsgenossenschaften.
2. Konkrete Maßnahmen zur Prävention von Straftaten zum Schutz von Sexarbeiter*innen Konkrete Maßnahmen können Schutzräume vergleichbar mit der Gestemünderstraße in Köln sein. Diese Schutzräume sollen Sexarbeiter*innen einen Safespace bieten. Zum einen soll durch Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und Vorkehrungen wie sinnvoll gelegenen Notfallknöpfen Sicherheit während der Arbeit gewährleistet werden. Gleichzeitig werden den Sexarbeiter*innen verschiedene auf sie abgestimmte Angebote von Ärzt*innen und Sozialarbeitenden angeboten, wie medizinische Sprechstunden, kostenfreie Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten, kostenfreie Kondome, Ausstiegshilfen, Rechtsberatung und psychosoziale, mehrsprachige Beratungsgespräche. Vor Ort gibt es weiterhin Aufenthaltsräume, die dem Austausch der Sexarbeiter*innen und als Rückzugsort dienen.
3. Eine aktive Kampagne zur Entstigmatisierung von Sexarbeiter*innen.
4. In die Planung und Gestaltung sollen Sexarbeiter*innen miteinbezogen werden.
Folgende Staatziele sollen nach dem hessischen Vorbild im Grundgesetz verankert werden:
Art. 20b: Der Staat stellt die Vertraulichkeit der Kommunikation sicher.
Art. 20c: Der Staat schützt die Ehe für alle.
Art. 20d: Der Staat schützt die gleiche Berechtigung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften als Eltern.
Art. 20e: Der Staat schützt und fördert die diskriminierungsfreie Bildung für alle.
Art. 20f: Der Staat sichert die öffentliche Infrastruktur und ihre Zukunftsfähigkeit im öffentlichen Eigentum. Der Staat garantiert allen Menschen einen ungehinderten Zugang zur öffentlichen Infrastruktur.
Art. 20g: Der Staat schützt die soziale Fürsorge, um ein Leben in Würde zu ermöglichen. Der Staat darf die soziale Fürsorge nicht privatisieren.
Art. 20h: Der Staat fördert und schützt den Zugang zur gleichberechtigten Arbeit sowie zur sozialen und politischen Teilhabe unter dem Ziel einer vollumfänglichen Inklusion.
Art. 20i: Der Staat schützt und sichert eine grundlegende Gesundheitsversorgung für alle. Der Staat schützt und sichert die Finanzierung der öffentlichen Gesundheits-, Pflege- und Rentenversicherung für alle.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen soll um die Vertretung der Interessen künftiger Generationen erweitert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion soll sich beim Gesundheitsministerium dafür einsetzen, dass bei den Senioren im Pflegebereich eine bessere, d.h. soziale Regelung festgelegt wird: „In der Tagespflege für Senioren soll im Gesetz ein Rechtsanspruch für die betroffenen Senioren in der Tagespflege geschaffen werden, vergleichbar zum Rechtsanspruch bei den Kita-Plätzen!“