Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente beseitigen – Adoptivkinder besser berücksichtigen
Antragsteller: SPD-Ortsverein Dreieich
Die SPD-Bundestagsfraktion, der Bezirksparteitag und der Landesparteitag der hessischen SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, folgende Ungerechtigkeit bei der Zuerkennung der Mütterrente an Adoptiveltern zu beseitigen:
Adoptiveltern, die Kinder adoptiert haben, erhalten die Mütterrente nur, wenn sie die Kinder vor dem 30. Lebensmonat adoptiert haben. Eltern, die Kinder erst nach dem 30. Lebensmonat adoptiert haben, bekommen keine zusätzlichen Erziehungszeiten angerechnet. Es kann ja nicht sein, dass Erziehung nur in den ersten 30 Monaten honoriert wird, sondern die Anerkennung, die mit den zusätzlichen Rentenpunkten vergolten wird, muss als Anerkennung für die ganze Zeit der Erziehung von minderjährigen Kindern gesehen werden, bei leiblichen wie adoptierten Kindern. Späte Adoptionen von Kindern über 2 ½ Jahren sind für die Eltern eine wesentlich größere Herausforderung und schwierigere Aufgabe als die Adoption von Neugeborenen.
Wiedereinstellung einer externen Frauenbeauftragten im Kreis Offenbach
Antragsteller: ASF Kreis Offenbach
Die SPD-Kreistagsfraktion im Kreis Offenbach wird aufgefordert, sich für die Wiedereinstellung einer externen Frauenbeauftragten nach HKO § 4a einzusetzen. Dieser Paragraf lautet: “Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Kreisebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen“.
Der Kreis Offenbach hatte in den 80er-Angang der 90er-Jahre kurzfristig eine externe Frauenbeauftragte, nach deren Ausscheiden wurde die Stelle nicht wieder besetzt, Die SPD im Kreis Offenbach fordert, diese Stelle für eine externe Frauenbeauftragte wiederherzustellen.
Der Europarat hat 2011 eine umfangreiche Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) verabschiedet, die von der Bundesregierung 2018 ratifiziert wurde. Diese Konvention ist völkerrechtsverbindlich und muss umgesetzt werden. Die SPD im Kreis Offenbach begrüßt diese Konvention. Wir erwarten, dass im Rahmen der Koa-Vereinbarung auf Bundesebene die von der früheren Familienministerin zugesagte Finanzierung in dieser Legislaturperiode schnellstmöglich umgesetzt wird.
Sie fordert die SPD Fraktionen des Landtags und des Bundestags auf, die Situation für die Frauenhäuser dringend zu verbessern.
Wir fordern endlich erste Schritte zur Umsetzung von der Landesregierung, namentlich von Herrn Klose.
Dazu bedarf es:
1. Den dringlichen Ausbau der Frauenhauskapazitäten von zur Zeit bundesweit 7.000 Plätzen auf ca. 20.000 Plätze, damit Frauen nicht abgewiesen werden müssen
2. Zugang für alle betroffenen Frauen zu Frauenhäusern
3. Die Zurverfügungstellung von geförderten Wohnungen für Frauenhausbewohnerinnen, um eine lange Verweildauer im Frauenhaus zu vermeiden
4. Ausbau der Beratungskapazitäten für von Gewalt bedrohte Frauen durch Verbesserung der personellen Ausstattung der Frauenhäuser/Beratungsstellen
5. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für bestehende Frauenhäuser und adäquate Raumkapazitäten für Beratung und Therapie
6. Lösungen für behinderte Frauen und Frauen mit psychischen Belastungen, die bisher nur schwer eine Betreuung in Frauenhäusern finden können
7. Ein höheres Budget für Dolmetscherkosten
8. Reservierung/Vorhalt von Kitaplätzen für Kinder aus dem Frauenhaus, damit die Frauen Zeit für Bildung, Arbeit, Therapie und Sprachkurse haben
9. Planungssicherheit für Frauenhäuser und Trägervereine durch Ausnahme vom Ausschreibungsgebot für Träger sowie langfristig gesicherte Finanzierung
10. Ausbau der Täterarbeit
11. Ausbau der Prävention
12. Veränderung des bestehenden Gewaltschutzgesetzes dahingehend, dass Verstöße konsequent geahndet werden, damit die enthaltenen Vorschriften umgesetzt werden können
13. Änderung des Meldegesetzes, damit der Aufenthaltsort der Frauen und Kinder geheim bleibt
14. Berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes bei Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz der mitbetroffenen Kinder
15. Die Lösung des Problems des mangelnden Gewaltschutzes in Alten- und Pflegeheimen
16. Lösung des Problems für obdachlose Frauen und für ältere Söhne, die nicht mit im Frauenhaus wohnen dürfen
„Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zeichnen und umsetzen
Antragsteller: ASF Kreis Offenbach
Die SPD im Kreis Offenbach fordert den Kreis und die Kreiskommunen auf, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu unterzeichnen und Aktionspläne zur Umsetzung zu entwickeln. In diesen Prozess sollen alle Frauenbeauftragten der Kreiskommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen einbezogen werden.
Die SPD-Kreistagsfraktion und die kommunalen SPD-Fraktionen werden aufgefordert, in ihren jeweiligen Parlamenten Initiativen zur Unterzeichnung und Umsetzung der Charta zu unternehmen.
Kostenlose Menstruationsprodukte an allen weiterführenden Schulen
Antragsteller: ASF Kreis Offenbach, Jusos Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach ist als Schulträger aufgefordert darauf hinzuwirken, dass alle weiterführenden Schulen (Gymnasien, Haupt-, Real-, Gesamt-, Beruf- und Förderschulen) kostenlos auf allen Toiletten Damenhygieneartikel bereitstellen.
Verhütungsfonds für den Kreis Offenbach einrichten
Antragsteller: ASF Kreis Offenbach
Der Kreis Offenbach soll im Rahmen einer verbesserten finanziellen Unterstützung von pro familia darauf hinwirken, dass Verhütungsmittel, insbesondere die längerfristigen Verhütungsmethoden, kostengünstig bereitgestellt werden.
Antragsteller: SPD-Unterbezirksvorstand Kreis Offenbach
Die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Kreistagsfraktion und die SPD-Fraktionen in den Städten und Gemeinden des Kreises werden gebeten, sich für ein umfassendes und verlässliches Betreuungskonzept für Grundschulkinder einzusetzen. Zu einem solchen Konzept gehören insbesondere:
– ein deutlich verbessertes quantitatives Angebot von Betreuungsplätzen an den Grundschulen des Kreises. Zurzeit besuchen von über 13.000 Grundschulkindern ca. 6.300 unterschiedliche Formen eines Betreuungsangebots, das entspricht einer Betreuungsquote von 47,5 %. Die Wartelisten und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen aber, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen bei ca. 85 % aller Grundschüler liegt. Die Erfahrungen in der Zeit der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie drängend ein quantitatives und qualitatives gutes Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist. Insbesondere durch die sozialen Kontakte in der Betreuung kann der Gefahr sozialer Vereinsamung und psychologischen Belastung der Kinder entgegengewirkt werden.
– Der erforderliche Ausbau an Betreuungsplätzen erfordert erhebliche weitere Investitionen in Gebäude und Ausstattung. Die Investitionskosten sollen zu 1/3 vom Kreis und 2/3 von den örtlichen Kommunen getragen werden.
– Die Betriebskosten (Energie, Reinigung, Ver- und Entsorgung, Regiekosten) sollen vom Kreis getragen und über die Schulumlage finanziert werden. Die Personalkosten sollen wie bisher durch Elternbeiträge und Zuschüsse der Städte und Gemeinden abgedeckt werden. Der Anteil der Elternbeiträge ist dabei so gering wie möglich zu halten. Wir fordern eine stärkere Beteiligung des Landes über die Mittel des Pakts für den Nachmittag hinaus, insbesondere bei der Verzahnung zwischen schulischen Angeboten (Ganztagsschule) und Betreuungsangeboten.
– Die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesinitiative für einen Anspruch auf Grundschulbetreuung bis 2025 erfordert eine wirksame und verlässliche Finanzierungsbeteiligung von Bund und Land an einem solchen Konzept. Eine weitere Verzögerung des maßgeblich von SPD-geführten Ministerien (Familien, Finanzen) entwickelten Gesetzentwurfs durch die CDU ist unverantwortlich. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, sollen diese Zuschüsse in eine Gesamtfinanzierung der Schulkindbetreuung einbezogen werden.
– Gewachsene und bewährte Angebote der Schulkindbetreuung an den Grundschulen des Kreises sollen fortgeführt werden. An den Grundschulen gibt es vielfältige und gut funktionierende Betreuungsangebote, die oft von Elternvereinen und Initiativen oder den Ortsgemeinden entwickelt und getragen werden. Elternvereine sind bei dieser Arbeit von den Kommunen und dem Kreis zu unterstützen. Elternvereine können Aufgaben der Betreuung nach Wunsch an die kreiseigene GiP gGmbH abgeben.
– Die zuvor genannten Verbesserungen in der Schulkindbetreuung sind ein Zwischenschritt zur Einführung von Ganztagsschulen.
Der Vorstand der hessischen SPD und die SPD-Fraktion im hessischen Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass ein Zentrum für Bildung in der Digitalen Welt (ZBDW) in Hessen geschaffen wird, das die Schulträger und die Lehrer*Innen bei der Umsetzung der Digitalisierung unterstützt. Dieses Zentrum soll die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
1. Aufbau der nötigen technischen Infrastruktur 2. Entwicklung von effektiven digitalen Unterrichtsszenarien 3. Aus- und Weiterbildung des pädagogischen Personals 4. Begleitforschung zur kontinuierlichen Verbesserung der Bildung in der Digitalen Welt
Der Vorstand der hessischen SPD und die SPD-Fraktion im hessischen Landtag sollen sich ferner dafür einsetzen, dass das hessische Kultusministerium seine Verantwortung wahrnimmt und flächendeckend verpflichtende und einheitliche Rahmenrichtlinien für einen digital gestützten Unterricht vorgibt. Es sollte beispielhafte Lösungen anbieten und einen Zeitplan für die Umsetzung vorschreiben. Es sollte weiterhin Unterstützung und Hilfestellung sowie eine verpflichtende Fortbildung für Lehrkräfte organisieren.
Gesetzliche Rente als primäres Sicherungsinstrument
Antragsteller: SPD-Ortsverein Rödermark, AG 60 plus Kreis Offenbach
Die SPD-Fraktionen in Bund und Land sollen sich für folgende Zeile einer zukunftssicheren Rente einsetzen.
1. die gesetzliche Rente als Erwerbstätigenrente (incl. Beamte, Selbständige, verkammerte Berufe) soll die vorrangige Säule der Rentenversicherung sein;
2. betriebliche Altersvorsorge soll tariflich abgesichert und durch Arbeitgeberbeiträge finanziert werden;
3. schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53% (heute 48%);
4. die Standardrente muss neu definiert werden- die Riester Formel muss aus der Anpassungsformel gestrichen werden;
5. die Rentenformel neu definieren: das Drittel der Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit geringen Beiträgen auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anheben.
6. die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Niedriglohnsektor müssen im Sinne von Mindestbeiträgen auf den Branchendurchschnitt angehoben werden; Renten von „Niedriglohnbeziehern“ sollten sich perspektivisch am Branchendurchschnitt orientieren;
7. Erziehungs-, Pflegezeiten, Aus- und Fortbildung sollen das Rentenniveau erhöhen
8. Freibeträge bei der Grundsicherung anheben
9. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze- bei einer Abschwächung des Anstieges der Anwartschaften
Gesundheitswesen muss grundständige Neuorientierung erfahren
Antragsteller: AG 60 plus Kreis Offenbach
Das Gesundheitswesen muss eine grundständige Neuorientierung erfahren und durch folgende Maßnahmen neu aufgestellt werden:
1. Gesundheit geht vor Profitmaximierung: Die Daseinsvorsorge gehört in die Hand des Staates. Die Gemeinnützigkeit muss absoluten Vorrang haben. Die Privatisierung im Gesundheitswesen muss ein Ende haben. Im Gesundheitswesen müssen alle Gewinne im System bleiben, statt an der Börse zu landen. Flächentarifverträge müssen überall gültig sein, damit Ärzte und Pflegepersonal mit guten Arbeitsbedingungen ihre Arbeit durchführen zu können.
2. Einführung einer Bürgerversicherung: Mit den privaten Krankenversicherungen verabschiedet sich das gutverdienende Klientel der Bevölkerung aus der gesellschaftlichen Solidarität. Wer will, kann sich durch Zusatzversicherungen weiter absichern. Wir benötigen keine mehr als hundert Krankenkassen. Konkurrenz und Gewinnstreben im Gesundheitswesen sind unsozial und passen nicht in einen demokratischen sozialen Bundesstaat. Die Bürgerversicherung muss keinen Gewinn machen, sondern nur die Kosten der allgemeinen Gesundheitsversorgung finanzieren.
3. Trennung der stationären von der ambulanten medizinischen Versorgung: Wer jetzt noch Krankenhausschließungen propagiert, hat nichts verstanden. Hausarztmedizin die Allgemeinmedizin muss in das Zentrum rücken. Um diese Basis herum gruppieren sich Pflegestützpunkte, Fachärzt*innen aller Art und stationäre Einrichtungen. Niedergelassene u. Krankenhausärzt*innen behandeln ihre Patient*innen gemeinsam. Integrierte Versorgungskonzepte genießen absoluten Vorrang. Das gilt vom kleinen 50-Betten-Haus der Grundversorgung - besonders in ländlichen Gebieten nötig - bis hin zu universitären Einrichtungen mit allen Spezialabteilungen. Die Finanzierung baut nicht auf Fallpauschalen auf, sondern geschieht entsprechend dem Auftrag bzw. der Größe des Krankenhauses mit pauschalen Budgets.
4. Neuorganisation des Pharmabereiches: Geforscht wird an den Universitäten. Forschung gehört zur staatlichen Daseinsfürsorge. Eine Positivliste von Medikamenten muss vorliegen, die zur Regelversorgung unerlässlich sind. Die Preise müssen vom Staat und den Herstellern festgelegt werden, damit die hohen Gewinne der Pharmahersteller der Vergangenheit angehören. Die Arzneiproduktion muss so schnell wie möglich nach Europa zurückgeholt werden.
1. Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und in internationalen Organisationen dem eskalierenden Wettrüsten – konventionell und nuklear – entgegenzustellen.
2. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen für eine Unterstützung der Vorhaben für einen NO-FIRST-USE und für ein Moratorium bei der Anschaffung von Nuklearwaffen einzusetzen und zu engagieren. Insbesondere im Zusammenhang mit den bevorstehenden Verhandlungen zur (verschobenen) Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages (NPT) fordern wir die Sozialdemokraten in der künftigen Regierung auf, sich für die Forderung nach einem NO-FIRST-USE stark zu machen und ein Moratorium der Anschaffung bei den Nuklearwaffen einzusetzen.
3. Darüber hinaus fordern wir die Sozialdemokraten in der künftigen Bundesregierung auf, bei der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag das Papier der Stockholm Initiative (Zusammenschluss von Nicht-Nuklearstaaten zur Förderung eines guten Ergebnisses der Überprüfungskonferenz) vom 11. Mai 2021 in allen seinen Aspekten zu unterstützen und zu fördern. Dieses Papier fordert zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der akuten Gefahren eines nuklearen Krieges und die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag.
4. Wir fordern die Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag auf, die Beschlüsse des Deutschen Bundestages von 2010 (Drs. 17/1159) erneut aufzunehmen. Damals haben CDU/CSU; SPD; FDP und GRÜNE einstimmig beschlossen, in der NATO auf eine Reduzierung der Rolle von Nuklearwaffen hinzuwirken, die Entfernung von US-Nuklearwaffen von deutschem Boden zu verlangen und sich für eine Nuklearwaffenkonvention einzusetzen. Dieser Vertrag ist seit Anfang 2021 in Kraft (Atomwaffenverbotsvertrag, engl.: Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass die Staaten der EU wenigstens diesen Vertrag nicht mehr als unvereinbar mit der NATO-Politik abzulehnen. Dieser Vertrag beschreibt das Ziel, das sich auch die NATO ebenso wie der Nichtverbreitungsvertrag gesetzt haben: Eine Welt frei von Atomwaffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass die Bekämpfung von Covid-19 weltweit beschleunigt und verbessert wird. Sie soll sich bei der Welthandelsorganisation (WTO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), in der Europäischen Union und bei den internationalen Partnern für folgende Maßnahmen einsetzen:
1. (Vorübergehende) Aufhebung des Patentschutzes für Covid-19 Impfstoffe. Dafür müssen sich 160 Länder in der WTO dafür einsetzen, internationale Copyright-Bestimmungen außer Kraft zu setzen. Die WTO kann dann den sogenannten TRIPS (Trade-related Intellectual Property Rights)-Waiver erteilen, der erstmalig im Oktober 2020 von Indien und Südafrika beantragt wurde. Mit dieser Ausnahmegenehmigung würden vorübergehend der Patentschutz und weitere Schutzrechte für Covid-19-Impfstoffe aufgehoben und so Rechtssicherheit für eine weltweite Impfstoffproduktionen geschaffen werden. Bisher unterstützen 100 Länder dieses Anliegen, darunter nach dem Präsidentenwechsel auch die USA.
2. Druck auf die Pharmaunternehmen erhöhen, die Covid-19 Impfstoffe teils mit massiver staatlicher Unterstützung herstellen konnten, mit Pharmaunternehmen in anderen Ländern beim Aufbau von Produktionskapazitäten zu kooperieren.
3. Tatsächliche Erfüllung der Lieferzusagen von bereits erworbenen Impfkontingenten an ärmere Länder in Afrika, in Teilen Asiens und Südamerikas durch die Länder, die über Covid-19-Impfstoff verfügen. Aufhebung von Exportverboten.
4. Erfüllung der Zusagen der COVAX (Covid-19 Vaccines Global Access)-Initiative, die ursprünglich zugesagten 240 Millionen Impfdosen global zur Verfügung zu stellen und die Reduzierung dieser Zusage auf nur 145 Millionen rückgängig zu machen.
5. Im Rahmen der Entwicklungshilfe die Industrienationen zu verpflichten, intensiver beim Aufbau eines funktionierenden Gesundheitswesens Unterstützung zu leisten.