Anträge zum UB-Parteitag

Digitale Nutzung bei älteren Menschen und Menschen mit Behinderung

Antragsteller: SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus Kreis Offenbach

Die Kreistagsfraktion, die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen des Kreises Offenbachs mögen auf die kommunale Ebene und die kommunalen Akteure einwirken, dass nicht Teile der Gesellschaft, insb. ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung digital diskriminiert werden. Hierzu ist es erforderlich, für die nicht digitalisierten, also „analog“ nutzenden Bürger eine Partizipationsmöglichkeit, einen analogen Zugang zu erhalten.

Begründung:

Selbstbestimmtes Leben für alle setzt Barrierefreiheit voraus. Wir fordern und arbeiten für die barrierefreie Wohnung, den barrierefreien öffentlichen Verkehr, wir wollen barrierefrei einkaufen und ins Theater gehen. Nur die digitale Welt – ein bedeutender Teil unserer Lebenswirklichkeit, unseres nicht physischen Lebensraums – ist für viele von Barrieren umstellt, die Zugänge sind voller Hindernisse – ist nur mühevoll und ohne fremde Hilfe kaum zu erreichen.
Einige aktuelle Zahlen:
Anteil älterer Menschen ab 60 Jahren, die ohne Internet leben:
60-69 jährige: 8%, 70-79 jährige: 18%, älter als 80: 49%
Nach den Gründen gefragt:
41 % trauen sich nicht die Benutzung des Internets zu
39 % ist das Internet zu unsicher
29 % haben keinen, der einem den Einstieg ins Internet erleichtert
17 % sind die Kosten des Internets zu hoch
Jahrzehntelang gewohnte analoge Möglichkeiten werden aber immer weiter zurückgefahren. Als Beispiele seien genannt die Abschaffung des Fahrkartenerwerbs bei der DB gegen Barzahlung in den Zügen, die Ausdünnung des Zweigstellennetzes bei Banken und Sparkassen, die Erschwerung bis Verunmöglichung der Abgabe von Steuererklärungen in Papierform und der fast schon flächendeckende Verweis auf online-Formate bei kommunalen Dienstleistungen.
Ganz abgesehen von Kommunikationsfallen, in die man gerät, wenn die Website auf eine Telefonnummer verweist, unter der man in eine Endlosschleife geraten oder unanständig lange warten muss.
Hier muss noch für eine lange Zeit entschieden parallele Wege ermöglicht werden. Es darf auch für eine „Übergangszeit“ keine weitere Zweiklassengesellschaft geben.
Für diese Übergangszeit sind die öffentlichen Stellen zur Hilfestellung aufgefordert. Auch wenn das Online-Zugangsgesetz (OZG) immer mehr kommunale Prozesse digitalisiert, muss ein analoger Weg für nicht digitalisierte Bürger offen gehalten werden.