SPD gegen Schließung des Arbeitsgerichtes Offenbach
Dietzenbach. Der Unterbezirksparteitag der SPD Kreis Offenbach verabschiedete am vergangenen Samstag in Dietzenbach einen Antrag des Unterbezirksvorstandes, der sich gegen die Schließung des Arbeitsgerichtes Offenbach wendet. Er fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, der Schließung durch geeignete Initiativen und Aktivitäten entgegen zu wirken.
In der Antragsbegründung wies Thomas Przibilla, stellvertretender Unterbezirksvorsitzender, auf die ausgesprochen erfolgreiche Bilanz des Arbeitsgerichtes Offenbach hin. So habe es in den Jahren 2007 bis 2009 neben den laufenden Aufgaben mehr als 1.200 Klagen auf Zahlung von Betriebsrenten gegen die Ymos AG Obertshausen bewältigt. Dies habe zu bundesweiter Beachtung geführt.
Die Stadt Offenbach werde durch den Abzug des Arbeitsgerichts als Gerichtsstandort bedeutend geschwächt und wäre die einzige deutsche Großstadt ohne Arbeitsgericht. Für die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger entstünden längere Anfahrtswege und höhere Kosten.
Kostendruck u.a. entstanden durch bundespolitische Steuergeschenke wird zur Begründung der Auflösung des Arbeitsgerichtsstandortes Offenbach herangezogen, jedoch -so Przibilla- seien die Einsparmöglichkeiten nicht zu erkennen. Das Arbeitsgericht sei im Offenbacher Justizzentrum untergebracht. Im Rahmen eines PPP-Projektes exisitiere ein Mietvertrag mit 25-jähriger Laufzeit. Eine Untervermietung der Räume verbiete sich aufgrund der Konzeption des Gebäudes als Justizeinrichtung. Auch Personaleinsparungen können nicht erwartet werden, da das Arbeitsaufkommen Standort unabhängig sei.
Przibilla unterstrich die Tatsache, dass Qualität und Leistung der hessischen Arbeitsgerichte und hier besonders des Arbeitsgerichtes Offenbach einen wesentlichen Standortfaktor ausmachen. Die "einhellige Ablehnung" dieser Pläne sei deshalb zwangsläufig, erklärte er und verwies auf die Darstellung der Positionen der IHK Offenbach, des Kämmerers der Stadt Offenbach, der Vereinigung des Hessischen Unternehmensverbände e.V. und Hessenmetall, der IG Metall, der Kreishandwerkerschaft, sowie des Anwaltsvereins Offenbach und des Verbandes der Fachanwälte für Arbeitsrecht am 01. März 2010 in der IHK Offenbach.