Entlastung für Arbeitnehmer durchgesetzt – Paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kommt
In seiner heutigen Sitzung hat die Bundesregierung die Einführung der paritätischen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Ab 1. Januar 2019 sollen die derzeit allein von den Arbeitnehmer zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden.