Härtefallanträge Energiekosten: Antragsverfahren startet am 04.05.
Bundestagabgeordneter Dr. Jens Zimmermann informiert
Anträge für Hilfen für teure Öl, Pellets und andere Energieträger können jetzt gestellt werden – bis zu 2000 Euro für private Haushalte
Endlich können die Härtefallbeihilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungs-gebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Dabei handelt es sich um Entlastungen für Haushalte, die von besonders starken Preissteigerungen bei Heiz-Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks betroffen sind.
„Ich freue mich sehr, dass diese wichtige Lücke bei den Entlastungen jetzt endlich geschlossen wird. In den letzten Monaten hatte ich diese Härtefallhilfen immer wieder gefordert, da sie insbesondere im ländlichen Raum verstärkt benötigt werden“ so SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann.
Die Härtefallförderung ist für Privathaushalte vorgesehen, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die diese Verdoppelung gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021 übersteigen.
Die Härtefallbeihilfe kann ab dem 4. Mai über ein Online-Portal beantragt werden. Bis zum Antragsstart kann bereits geprüft werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.