Dr. Zimmermann (SPD): Gebühren für die meisten Kartenzahlungen werden verboten
Der Bundestag beschließt heute (01.06.) das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie.
„Als zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion freut es mich besonders, dass wir Gebühren von Händlern für die meisten Kartenzahlungen verbieten. Damit schaffen wir transparente und vergleichbare Endpreise, beispielsweise bei Flugbuchungen im Internet. Denn es kann nicht sein, dass am Ende einer Buchung plötzlich nochmal Gebühren für die Wahl des Zahlungsmittels dazukommen“, erklärt Zimmermann.
Das Gesetz sieht viele Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden von vor und erhöht den Verbraucherschutz in vielen Bereichen. So wird die Kundenhaftung bei Kartenmissbrauch von derzeit 150 Euro auf zukünftig 50 Euro begrenzt. Außerdem werden die Sicherheitsanforderungen im Onlinebereich beim Login-Prozess der Kundenauthentifizierung erhöht.
„Wir erhöhen mit klaren Vorgaben nicht nur die Sicherheit von elektronischen Zahlungen und die Qualität dieser Dienste, sondern eröffnen auch neue Geschäftsfelder für Banken und innovative Unternehmen. Beides kommt den Kunden zugute“, so Zimmermann.
Finanz- und Bankgeschäfte werden längst nicht mehr nur über die traditionelle Filiale oder das Online-Banking großer Kreditinstitute erledigt. Immer mehr Unternehmen bieten Dienste rund um das Girokonto an, die beispielsweise über Kontostände informieren oder Zahlungen ermöglichen – ohne dass von diesen Unternehmen auch das jeweilige Konto angeboten wird.
Mit dem Gesetz werden Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste der Finanzaufsicht der BaFin unterstellt und das Recht wird so an die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt der Zahlungsdienste angepasst.