Dr. Jens Zimmermann: Kurzarbeitergeld ein erster Schritt zum Schutz der Arbeitsplätze
"Durch die Corona-Krise soll in Deutschland möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Der Bundestag hat beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen", so der Odenwälder SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann.
Mit dem Gesetz werden bestehende Instrumente ausgebaut und auf die Krise angepasst, um auf wirtschaftliche Einbrüche richtig reagieren zu können und Arbeitsplätze zu sichern. "Wir wollen mit diesem ersten Schritt die Auswirkungen der Krise auf die arbeitenden Menschen und die Volkswirtschaft eindämmen", betont Dr. Jens Zimmermann. "Deshalb spannen wir einen Schutzschirm für Arbeitsplätze."
Schon heute zeigt die Ausbreitung des Corona-Virus wirtschaftliche Folgen: Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum. Noch ist unklar, wie stark die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigten sein werden. Klar ist allerdings: Die Politik muss sich darauf vorbereiten. SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Jens Zimmermann: "Unser Ziel ist es, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und entschlossen und frühzeitig zu handeln."
Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:
- Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.
- Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitzeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefahren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.
- Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
- Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.
- Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung gelten bis Ende 2021. Die Verordnungen selbst sind zunächst befristet.
"Diese Maßnahmen sind jedoch nur ein erster Schritt und insbesondere für viele Selbstständige und Solo-Selbstständige, für kleinere Unternehmen und Kultureinrichtungen sind weitere Initiativen bereits in Planung", so Dr. Jens Zimmermann abschließend.