Die SPD besuchte die Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen Kreis Offenbach e.V. in Rodgau-Jügesheim
Am Dienstag, den 14. Mai informierte sich der SPD-Europaabgeordnete Dr. Udo Bullmann in der Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen Kreis Offenbach in Rodgau-Jügesheim über die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Begleitet wurde Bullmann von der Vorsitzenden der SPD-Frauen im Kreis Doris Globig, und der ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Uta Zapf. Janika Martin, SPD-Vorsitzende in Rodgau, und die beiden Politikerinnen Monika Przibilla und Gisela Schmalenbach, langjährige Weggefährtinnen des Vereins, waren mit von der Partie.
Udo Bullmann berichtete, dass trotz der Konvention, die alle Beitrittsländer verpflichtet, ausreichenden Schutz für Frauen vor Gewalt sicherzustellen, in allen Ländern Europas das Ausmaß an Gewalt hoch sei.
Karin Hübner, Sylke Borgsmüller und Michaela Hanekamp von Vereim bestätigten, dass es viel zu wenig Frauenhausplätze gibt und dass das Frauenhaus immer überbelegt sei. Dennoch werde keine Frau in Not abgewiesen. Man müsse dann eben immer suchen, wo noch ein Platz zu Verfügung stünde. Zur Zeit läuft im Kreis die Suche nach einem größeren Haus. Wegen der eklatanten Wohnungsnot müssen die Frauen mit ihren Kindern oft monatelang im Frauenhaus bleiben. Behinderte Frauen könnten nicht aufgenommen werden, weil das Haus nicht barrierefrei ist. Ein besonderes Problem stellten heranwachsende Jungen dar, die ab einem bestimmten Alter nicht mit im Frauenhaus bleiben können.
Die Finanzierung der Frauenhäuser müsse dringend auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt werden. Viele Frauen müssten Sozialhilfe beantragen, die aber immer nur kurzfristig für zwei Monate gewährt werde und dann wieder, mit einer ausführlichen Begründung versehen, neu beantragt werden müsse. Als Skandal empfanden es alle, dass Frauen aus EU-Ländern, die kein Recht auf Sozialleistungen hätten, nicht im Frauenhaus aufgenommen werden dürften. So könne es passieren, dass die Ehefrau eines Arbeitnehmers, die wegen Schwangerschaft oder Kinderbetreuung nicht, oder nicht lange genug, sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet habe, in einer Gewaltsituation keinen Schutz finden könne. Jede Frau müsse einen Schutzanspruch bei Gewalt haben, das war die einhellige Meinung.
Wünschenswert wäre, wenn Polizei, Richter und Jugendamt ausreichend Fortbildung zu den besonderen Problemen bei Gewalt gegen Frauen erhielten. Der Gewaltaspekt werde oft bei Entscheidungen über den Verbleib der Kinder nicht berücksichtigt. Manchmal würde die Polizei bei Anzeigen keine gewissenhafte Dokumentation erstellen oder Richter dem Opfer selbst Schuld geben. Dieses „Minirock“-Vorurteil sei immer noch nicht ausgerottet. „Die Gesellschaft hat wohl noch einen langen Prozess zu bewältigen, bis die Selbstbestimmung für Frauen wahr wird“, zog Udo Bullmann das Fazit.