Corrado Di Benedetto: Breite Zustimmung für SPD-Entwurf eines neuen Kita-Gesetzes
Der Landtagsabgeordnete Corrado Di Benedetto (SPD) hat nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen zu den beiden konkurrierenden Gesetzentwürfen für den Kita-Bereich eine eindeutige Präferenz für den Entwurf seiner Fraktion festgestellt. „Die Fachwelt beurteilt unseren Gesetzentwurf als den eindeutig besseren, weil er Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und zuverlässige Finanzierung in klaren, transparenten Regelungen zusammenfasst. Im Gegensatz zu CDU und Grünen setzen wir auf vollständige Gebührenfreiheit für alle Altersgruppen und für alle Betreuungszeiten. Im Gegensatz zu Schwarz-Grün verbessert unser Gesetzentwurf die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Arbeitsbedingungen in den Kitas deutlich. Im Gegensatz zu Schwarz-Grün erreichen wir mit unserem Gesetzentwurf eine deutliche höhere, dynamische und zukunftssichere Förderung durch das Land und gleichzeitig ein unbürokratisches, den realen Verhältnissen in den Einrichtungen entsprechendes Förderverfahren. Das registrieren die kommunalen und freien Träger sehr genau. Das nehmen aber auch Elternvertretungen und Gewerkschaften war, auch aus der Wissenschaft erfahren wir viel Zuspruch für unseren Ansatz“, so Di Benedetto.
In der mündlichen Anhörung von Donnerstag dieser Woche ist der Gesetzentwurf der SPD von zahlreichen Vertretern der angehörten Institutionen gelobt worden. Im Anschluss an die Anhörung sagte Corrado Di Benedetto im Hessischen Landtag: „Ich bin froh, dass Vertreter von Bildungseinrichtungen, Interessenverbänden und Kommunen den SPD-Entwurf für ein Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung stark befürwortet haben. Damit wurden die Vorteile unseres Gesetzes noch einmal unterstrichen. Wir haben darauf hingewiesen, dass der SPD-Gesetzentwurf auf den Dreiklang von Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und höherer Landesförderung setzt. Gerade die Einführung von Zuschlägen für die „mittelbare pädagogische Arbeit“ (zum Beispiel Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung) und die Leitungstätigkeit vermittelt den Fachkräften Erleichterung und größere Wertschätzung ihrer Arbeit. Wir verbessern damit nicht nur die Arbeitsbedingungen für das Personal, wir sorgen damit auch für bessere Startchancen für die Kinder.“
Darüber hinaus seien im SPD-Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer wichtiger Veränderungen vorgesehen. So würden beispielsweise die Standards für die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Gesetz verankert, was die Fachwelt seit langem fordere. Die SPD strebe auch die Einführung einer Landeselternvertretung der Kindertagesstätten an. Abgeschafft werde die Verrechnung von Gebühren zwischen Kommunen, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer Nachbargemeinde besuche. „Diese Regelung hat zu viel Ärger geführt. Wenn wir die Landesförderung deutlich erhöhen und wieder zur Gruppenförderung zurückkehren, ist diese Abrechnerei entbehrlich“, so Corrado Di Benedetto abschließend.
Zum Hintergrund: Im Dezember 2017 hatte zunächst die SPD-Fraktion (Drucksache 19/5467), dann die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/5472) jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Dezember-Plenum.