Umsetzung Inklusiver Bildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Antragsteller: SPD-Ortsverein Seligenstadt, Jusos Kreis Offenbach
Der SPD-Unterbezirk Kreis Offenbach bekennt sich zu Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention und fordert die strukturelle Verwirklichung einer inklusiven Schule im Sinne einer Schule für alle.
Zur Umsetzung sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Die SPD-Kreistagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass der Kreis Offenbach als verantwortliche politische Ebene für Schulsozialarbeit und Beteiligter an der Nachmittagsbetreuung sicherstellt, dass
a. in seinem Einflussbereich und in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie Schulgemeinden Inklusion sowohl personell als auch konzeptionell in der Schulsozialarbeit verankert wird. Hierzu gehört auch ein Konzept zur Schulformübergreifenden Schulsozialarbeit mit dem Ziel, die Berührungspunkte zwischen Schüler*innen verschiedener Schulformen zu erhöhen. Dies kann z.B. im Rahmen des Sozialen Lernens durch Schulformübergreifende Projekte und die Kooperation zwischen den Schulsozialarbeiter*innen verschiedener Schulformen gelingen.
b. Inklusion sowohl personell als auch konzeptionell in der erweiterten schulischen Betreuung (Nachmittagsbetreuung) verankert und gefördert wird.
- Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, sich für die Erarbeitung einer Strategie zur strukturellen Umwandlung des hessischen Schulsystems zu einem inklusiven Schulsystem im Sinne einer Schule für alle einzusetzen.
Begründung:
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2009 von Deutschland ratifiziert. Artikel 24 der UN-BRK fordert die Vertragsstaaten dazu auf, ein inklusives Schulsystem zu etablieren. Seit der Ratifizierung wird die Umsetzung der UN-BRK regelmäßig vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung geprüft. Dieser spricht seine Besorgnis darüber aus, dass die meisten Kinder mit Behinderung Förderschulen besuchen und empfiehlt umgehend eine Strategie zu entwickeln, um den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen und im Interesse der Inklusion das segregierende und diskriminierende Schulwesen zurückzubauen. Es geht darum, dass Kinder in ihrer Vielfalt voneinander lernen und mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten in Kommunikation und Kooperation miteinander kommen. Dies ist der Grundstein für die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft.
Inklusion ist Menschenrecht und gleichzeitig ist Deutschland noch sehr weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Dies ist nur nachhaltig zu ändern, indem die Jüngsten unserer Gesellschaft von Anfang an inklusiv aufwachsen. Unser Schulsystem mit seinen 3 verschiedenen „Regelschulformen“ und 9 verschiedenen Förderschulformen ist separierend und wirkt damit der Inklusion entgegen. Um Inklusion in der Schule verwirklichen zu können, müssen alle genannten Schulformen zu einer Schule für alle, in der die Kinder ihrem individuellen Entwicklungsniveau entsprechend und in Kooperation miteinander lernen, entwickelt werden. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welcher wir uns als sozialdemokratische Partei auf allen Ebenen also auch auf der des Unterbezirks annehmen müssen und welche wir strukturell bearbeiten müssen.
Siehe auch:
- Bundeszentrale für pol. Bildung, UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24
https://www.bpb.de/themen/bildung/zukunft-bildung/216492/die-un-behindertenrechtskonvention/