Thema: Volles Adoptionsrecht für Lebenspartner
Der Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Entwurf zur Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) in die zuständigen Gremien einzubringen, welches das Adoptionsrecht von Lebenspartnern in vollem Umfang gewährleistet.
Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 19.2.2013 festgestellt, dass das Verbot der s.g. „Sukzessivadoption“ gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 I GG verstößt. Künftig darf auch der Lebenspartner ein zuvor vom anderen Lebenspartner angenommenes Kind als sein eigenes annehmen. Bisher war dies nur bei eigenen Kindern i.R.d. Stiefkindadoption zulässig.
Dies kommt einer vollumfassenden Gleichstellung von Adoptionsrechten von Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern jedoch noch nicht nach. Dem BVerfG war hierbei kein Vorwurf zu machen, hatten sie über diese Sache nicht zu entscheiden. Jedoch haben führende Vertreter von CDU und CSU bereits klargestellt, dass sie in diesem Urteil nicht erkennen können, dass Lebenspartnern nun ein vollumfassendes Adoptionsrecht zukommen solle.
Diese Argumentation ist blanker Hohn und zeigt die Rückständigkeit der Konservativen in der Gesellschaftspolitik. Da zu erwarten ist, dass es mit den christlichen Parteien hier zu keiner weitergehenden Bewegung kommen wird, müssen wir dieses Urteil aufnehmen und eine umfassende Reform des Adoptionsrechts einfordern.
Wir stehen ein für die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lebenspartner.
Das Kindeswohl ist neben den tatsächlichen Lebensbedingungen vor allem auch deshalb betroffen, weil bei nicht adoptierten Kindern im Falle der Trennung der Lebenspartner auch keine Unterhaltspflichten entstehen. Dies kann die Versorgung des Kindes stark beeinflussen wenn nicht gar gefährden.