Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Steuerkraft des Staats erhalten und stärken – für eine gerechte Erbschaftsteuer

Antragsteller: SPD Rodgau
Der SPD Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:
Der Bundes- und Landesvorstand Hessen der SPD sowie Bundes- und Landtagsfraktion der SPD wird aufgefordert, die Finanzkraft der öffentlichen Hand zu sichern und langfristig zu stärken. Bei der anstehenden Reform der Erbschaftsteuer ist deshalb eine deutliche Steigerung des Steueraufkommens anzustreben.

Begründung:

In den kommenden Jahren wird es auf Bundes- und Landesebene wichtige finanzpolitische Entscheidungen geben. Dies betrifft zum einen die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Erbschaftsteuer. Zum anderen steht eine Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs und damit auch eine Debatte über die Zukunft des Solidaritätszuschlags an. In beiden Fällen gibt es Reformansätze, die auf eine Reduzierung der staatlichen Einnahmen hinauslaufen.

Diese Entwicklung halten wir für gefährlich. Unter großen Anstrengungen und mit einer robusten Konjunktur im Rücken ist es in den vergangenen Jahren gelungen, das staatliche Defizit auf Null zu führen. Das ist ein großer Erfolg. Zugleich stehen die öffentlichen Hände vor enormen finanziellen Herausforderungen. So gilt es, in der gesamten Infrastruktur (Verkehrswege, Kommunikation, Stromnetze, Gebäudesanierung) einen erheblichen Investitionsstau aufzulösen. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen in die Bereiche Bildung, Forschung und vielleicht auch Verteidigung. Sollen diese Aufgaben ohne einen erneuten Rückfall in die Verschuldungsspirale bewältigt werden, benötigt der Staat in der Tendenz höhere Einnahmen.

Bei der Erbschaftsteuer müssen bis Mitte 2016 die Regelungen zur Verschonung von Firmenerben neu geregelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht hier eine ungerechtfertigte Bevorzugung dieser Erben festgestellt hat. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat dazu einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Freigrenzen von Firmenerben deutlich einschränkt. Dieser Ansatz ist zu begrüßen. Allerdings stößt er in der Koalition, und hier insbesondere bei der CSU, auf scharfe Kritik. Unter dem Deckmantel der Mittelstandsförderung fordert die CSU zum Beispiel, dass Firmenerben grundsätzlich verschont bleiben, wenn ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von maximal 200 Millionen Euro aufweist. An dieser absurd hohen Summe ist zu erkennen, worum es geht: um die faktische Abschaffung der Erbschaftsteuer, die bereits heute mit einem Jahresaufkommen von 5,5 Milliarden Euro – auch im internationalen Vergleich – ein fiskalisches Schattendasein fristet. Ähnliche Positionen sind auch vom Wirtschaftsflügel der CDU und erstaunlicherweise bei den Grünen in Baden-Württemberg zu vernehmen.

Dagegen muss sich die SPD in der Großen Koalition wehren. Zum einen wegen der genannten finanziellen Herausforderungen der öffentlichen Hand. Zum anderen aber auch, weil die Erbschaftsteuer derzeit das fiskalische einzige Instrument ist, die Konzentration der Vermögen auf immer weniger Personen wenigstens abzubremsen. Nachdem sich die SPD von der Vermögensteuer wegen fehlender Umsetzungsmöglichkeiten faktisch verabschiedet hat, muss sie um so intensiver für eine Erbschaftsteuer kämpfen, die diesen Namen auch verdient. Dabei ist eine deutliche Steigerung des Steueraufkommens wünschenswert.

Auf jeden Fall ist dafür Sorge zu tragen, dass der Staat seine fiskalische Handlungsfähigkeit behält. Nur bei ausreichender Ausstattung mit Ressourcen können Bund, Länder und Kommunen ihren anspruchsvollen Aufgaben auch in Zukunft nachkommen.