Anträge zum UB-Parteitag

Initiativantrag II – Ausbau U3-Betreuung und Rechtsanspruch ab August 2013

Der Parteitag möge beschließen:

  1. Bundes- und Landesregierung werden aufgefordert, unverzüglich einen Krippengipfel unter Einbeziehung aller gebietskörperschaftlichen Ebenen einzuberufen. Hierbei m¸ssen der aktuell gegebene Ausbaustand bewertet, realistische Bedarfssch‰tzungen vorgenommen und ein Aktionsplan beschlossen werden, der die materiellen, personellen und praktischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs herstellt.
  2. Bereits jetzt ist absehbar, dass die von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel nicht ausreichen werden, um die erforderlichen Betreuungsplätze zu schaffen und die in der Folge notwendigen Betriebsausgaben zu bestreiten. Das gilt im übrigen auch schon für die Umsetzung des 35%-Ziels. Darüber hinaus werden durch die Umwandlung von ‹ 3-Plätzen in U 3-Plätze in Bestandsimmobilien erneut Investitionen in die Umsetzung des Rechtsanspruchs für ¸ber Dreijährige notwendig. Aus den genannten Gründen muss der Bund seinen Investitionskostenanteil sowie die bis 2013 und dar¸ber hinaus gewährte Betriebskostenbeteiligung deutlich aufstocken. Der Verzicht auf das von der schwarzgelben Bundesregierung geplante Betreuungsgeld würde dafür den notwendigen finanziellen Spielraum schaffen.
  3. Im Rahmen dezentraler Aktionspläne müssen die Kommunen dabei unterstützt werden, um nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten fristgerechte Angebote zu schaffen und die vollständigen Ausbauziele schnellstmöglich zu erreichen. Dies schlie?t praktikable Übergangslösungen zur Behebung von vor¸bergehenden Engpässen und Hindernissen ein. So könnten einzelne Plätze zunächst auch von mehr als einem Kind genutzt werden, wenn eine Betreuung nur für eine begrenzte Zahl von Stunden bzw. zu unterschiedlichen Tageszeiten nachgefragt wird
  4. Der Bundes- und die Landesgesetzgeber müssen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für die vorgenannten Maßnahmen schaffen. Insgesamt ist den Kommunen ein verlässlicher Handlungsrahmen zu geben, innerhalb dessen sie den Rechtsanspruch erfüllen können.
  5. Sollten trotz aller Anstrengungen Probleme bei der fristgerechten Erfüllung des Rechtsanspruchs auftreten, müssen Bund und Länder nicht nur die politische Verantwortung übernehmen, sondern auch die materiellen Konsequenzen tragen.
  6. Die Länder müssen ihre dem Konnexitätsprinzip folgende Finanzierungsverantwortung wahrnehmen und den Kommunen die notwendigen Mittel umgehend und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Der Bund und die Länder haben die Verfahren und Fristen der Mittelgewährung flexibel zu gestalten und die Probleme von Kommunen in besonderer finanzieller Notlage zu berücksichtigen.


Begründung:
Die Zuweisung der Bundesmittel für den Ausbau der U3-Betreuung für den Kreis Offenbach beträgt im Jahr 2012 lediglich rund 570.000 Euro. Für das Jahr 2013 werden weitere 1,3 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Diese Mittel reichen nicht aus, um überhaupt auf die Quote von 35% zu kommen. Hinzu kommt, dass die Quote von 35% der Realität nicht entspricht, sondern dass der Bedarf deutlich höher als 50% eingeschätzt wird.