Fluglärmminderung
Der SPD-Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:
Der Landesvorstand der SPD-Hessen und die SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, im Interesse der durch Fluglärm geplagten Bürger im Kreis Offenbach folgende Forderungen zu unterstützen:
- Einführung eines uneingeschränkten Nachtflugverbots zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.
- Generelle Anordnung des Lärm mindernden Anflugverfahrens CDA (kontinuierlicher Gleitflug) für alle Anflüge auf alle Bahnen und Anhebung des Anfluggleitwinkels. ?
- Sofortprogramm Lärmschutz für soziale Einrichtungen.
- Hinwirkung auf eindeutige gesetzliche Lärmobergrenzen für Tag und Nacht.
- Gerechte Besteuerung des Flugverkehrs.
- Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung müssen beachtet und umgesetzt werden.
Begründung:
Die möglichst optimale Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfeldes der Menschen in den Kommunen prägt entscheidend deren Lebensqualität und ist eine wichtige politische Aufgabe mit großer Verantwortung. Die Lebensqualität der Menschen im Kreis Offenbach wird derzeit durch Fluglärm negativ beeinträchtigt. Um hier eine positive Veränderung herbeizuführen, ist es zwingend erforderlich, den Fluglärm im Kreis Offenbach zur Verbesserung der Lebensqualität zu begrenzen bzw. zu reduzieren.
Zu 1.)
Ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr war zwar in der Mediation als Ausgleich für die
Belastung der Bevölkerung durch den Flughafenausbau als Bedingung formuliert, es wurde
viele Jahre von der SPD und den Regierungsparteien in Wiesbaden auch lautstark bekräftigt. Die Mediation kann heute als gescheitert bezeichnet werden, da die Landesregierung sogar gegen eines der Ziele beim Bundesverwaltungsgericht klagt und auch andere Ziele, wie z. B. ein Antilärmpakt, nie verwirklicht wurde. Die Nacht - und gemeint ist das Schlafbedürfnis von Menschen - kann nicht durch Festlegungen irgendwelcher Gremien zugunsten der Flugverkehrswirtschaft verkürzt werden.
Zu 2.)
Diese beiden Verfahren versprechen eine Verminderung der Lärmbelastung insbesondere unter den Anfluggrundlinien
Zu 3.)
Dabei muss die Initiative weit über die bereits angekündigten Punkte hinausgehen. Eine Investitionsförderung zur „Einhausung“ von Kita-Freigelände ist keine hilfreiche Maßnahme (Kinder in Käfighaltung ist keine Alternative). Es muss in Einzelfällen auch der komplette Umzug von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe erwogen werden. Dazu der Hinweis: Ein Umzug von Ticona (Chemieunternehmen früher in Kelsterbach heute im Industriepark Höchst) konnte mit einem Kostenaufwand von mehr als 600 Mio. Euro auch bewältigt werden.
Zu 4.)
Es ist sonderbar, dass bezüglich Lärm unterschiedliche gesetzliche Obergrenzen existieren. Der Lärm von Rasenmähern hat da einen ganz anderen Rang als Flug- oder Bahnlärm. Eine Orientierung an der TA-Lärm (die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ist die sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz), die maßgeblich für Industrielärm ist, wäre logisch und würde eine gewisse Einheitlichkeit bringen.
Zu 5.)
Bei der momentan fast aussichtslosen Mittelknappheit im öffentlichen Sektor ist es gleichsam unverantwortlich, auf Einnahmen aus Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer für den Flugzeugtreibstoff zu verzichten. Soweit wie möglich sollten diese Einnahmen für Lärmschutzmaßnahmen zweckgebunden werden.
Zu 6.)
Die in der Lärmwirkungsstudie Rhein/Main derzeit laufende Befragung (Modul 1) zu Lärmbelästigung und Lebensqualität müssen nach Vorliegen der Ergebnisse aus den anderen Modulen (2 – Gesundheit und 3 – Wirkung auf Schulkinder) zu klaren Entscheidungen und ggf. Einschränkungen des Flugbetriebs führen.