Anträge zum UB-Parteitag

Finanzielle Ausstattung der Kommunen

Der SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd möge beschließen:
 

  1. Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Bundesteilhabegesetz (Seite 88 des Koalitionsvertrags) entsprechend den Vereinbarungen schnellstmöglich umzusetzen, umso die vereinbarte Entlastung der Kommunen um jährlich 5 Mrd. Euro zu realisieren.
  2. Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, den Kommunalen Finanzausgleich unverzüglich neu zu ordnen und den hessischen Kommunen endlich die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie für eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Aufgaben benötigen. Als ersten Schritt fordern wir daher die dauerhafte Rücknahme der Kürzung des KFA um rund 340 Mio. Euro jährlich.
  3. Wir fordern die Hessische Landesregierung auf, den sogenannten Herbsterlass wieder zurückzunehmen. Er dient lediglich als Instrument, um bei den Bürgern abzukassieren und von der unzureichenden Unterstützung der Städte, Gemeinden und Kreisen durch das Land Hessen abzulenken.

Begründung:
Kein Bundesland stattet seine Kommunen mit finanziellen Mitteln derart schlecht aus wie das Land Hessen. Und dies, obwohl die gesetzlichen Grundlagen eindeutig sind. In Art 137 Abs. 5 HV heißt es: „Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Er stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätigkeit in eigener Verantwortung zu verwaltende Einnahmequellen zur Verfügung“. Gegen diese Vorschrift verstößt das Land Hessen willkürlich. Besonders deutlich ist dies bei der Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) um rund 340 Mio. Euro geworden. Allein diese Maßnahme hat dem Kreis Offenbach Einnahmeverluste von rund 10 Mio. Euro pro Jahr gebracht.
Zwischenzeitlich hat das Land Hessen dafür die Quittung kassiert. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen in Hessen unzureichend ist und dass somit ein Verstoß gegen die Regelungen der Hessischen Verfassung gegeben ist (Alsfeld-Urteil). In einem weiteren Prozess hat die Stadt Gießen das Land Hessen verklagt wegen der steigenden Kosten in der Jugendhilfe. Und auch hier wurde festgestellt, dass die Erstattung durch das Land im Rahmen des Jugendhilfelastenausgleichs unzureichend ist.
Daher fordern die Hessische Landesregierung auf, unverzüglich ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe gerecht zu werden. Den Kommunen werden regelmäßig Aufgaben übertragen. Durch neue Ausführungsbestimmungen werden die Anforderungen an die Kommunen immer höher, ohne dass die dazu notwendige Finanzierung gewährleistet wird.
Eine sich weiter intensivierende Aufgabe wird die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sein, die ebenfalls nicht kostendeckend ist. Daher muss endlich Schluss sein, mit der kommunalfeindlichen Politik der CDU-geführten hessischen Landesregierung. Daran ändert im übrigen auch der sogenannte Schutzschirm nichts. Die Entschuldung von rund 100 Kommunen in Hessen führt nicht zu dem notwendigen Befreiungsschlag für die Kommunen. Die eingesparten Zinsen durch die Kommunen kompensieren die Kürzungen des KFA nicht. Allein im Kreis Offenbach verbleibt ein Loch von jährlich rund 5 Mio. Euro. Hinzukommt, dass der Schutzschirm nur einem kleinen Teil der Kommunen zu Gute kommt. Während durch die Kürzungen des KFAs alle Kommunen finanziell betroffen sind, hilft der unzureichende Schutzschirm nur rund 25% aller hessischen Kommunen. Doch anstatt der eigenen Verantwortung für eine vernünftige finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen, versucht die Landesregierung über den sogenannten Herbsterlass die Städte und Gemeinden zu zwingen, Leistungen massiv einzuschränken oder bei den Bürgerinnen und Bürgern abzukassieren und Steuern, Gebühren und Abgaben zu erhöhen.
Dieser Weg wird auf Dauer in die Sackgasse führen. Warum sollen sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin für eine Kommune einsetzen und engagieren, wenn sie den Eindruck haben müssen, dass alles auf ihren Schultern abgeladen werden soll? Es besteht auch eine Gefahr für künftige Wahlen. Wer soll sich noch für Kommunalwahlen zur Verfügung stellen, wenn die kommunale Selbstverwaltung faktisch ausgehebelt wird und Entscheidungen nur noch aufgrund von Haushaltsauflagen getroffen werden? Wer soll sich noch bereit erklären für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren, wenn er lediglich Auflagen umsetzen muss und dabei Schließungen von Schwimmbädern und Bibliotheken oder die Erhöhung von Kita-Beiträgen und Grundsteuern verantworten darf? Daher fordern wir die Hessische Landesregierung auf, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen und ihrer eigenen Verantwortung gerecht zu werden. Der Weg, die Belastungen auf die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger abzuwälzen, um beendet werden.
Der Vertrag zur großen Koalition auf Bundesebene sieht vor, dass bis zum Ende der Legislaturperiode die Kommunen im Rahmen eines Bundesteilhabegesetzes vom 5 Mrd. Euro entlastet werden. Derzeit scheint es Tendenzen zu geben, sich von diesem Ziel zu verabschieden. Wir werden versuchen, uns dem zu widersetzen. Die finanzielle Entlastung der Kommunen ist dringend erforderlich. Wir gehen davon aus, dass von den 5 Mrd. Euro rund 400 Millionen an Hessen fließen würden. Dadurch könnte sich die Umlage an den LWV für den Kreis Offenbach um rund 15-20 Mio. Euro reduzieren. Das wäre eine spürbare Entlastung für die kommunalen Haushalte. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, dieses politische Ziel alsbald umzusetzen.