Ermäßigter MwSt – Satz für Getränke – JETZT!
Der Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Antrag in den Bundestag einzubringen, der die umgehende Reduzierung des MwSt – Satzes für Getränke (ausgenommen alkoholische Getränke, die nicht Bier oder Wein sind) auf 7% zur Folge hat.
Begründung:
Für die meisten essbaren Waren in Deutschland gilt der ermäßigte MwSt – Satz von sieben Prozent.
Ausnahmen sind hier generell die Getränke, für die die volle MwSt zu zahlen ist.
- „Wasser ist ein Grundrecht“ –
So lautet eine aktuelle Petition, die auf die Privatisierung der Wasserversorgung gerichtet ist. Richtigerweise gilt: Für Trinkwasser aus dem Hahn bezahlt man sieben Prozent, wohingegen für Mineralwasser 19 Prozent abzudrücken sind. Nachvollziehbar ist das nicht.
Zwar erkennen wir an, dass das gesamte System reformbedürftig ist, allerdings dauern diese Prozesse derart lang, dass hierbei eine Ausnahme gelten muss.
Lebensmittel bleiben Lebensmittel, egal ob fest oder flüssig, Ausnahmen dürfen nicht gelten.
Oder warum unterfallen Schnittblumen oder Maultiere dem günstigen Steuersatz? – Soll man die essen?
Bier und Wein sind als Kulturgüter in Deutschland anerkannt und als solche muss auch für sie die günstigere Besteuerung gelten.