Ungerechtigkeiten bei der Mütterrente beseitigen – Adoptivkinder besser berücksichtigen
Antragsteller: SPD-Ortsverein Dreieich
Die SPD-Bundestagsfraktion, der Bezirksparteitag und der Landesparteitag der hessischen SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, folgende Ungerechtigkeit bei der Zuerkennung der Mütterrente an Adoptiveltern zu beseitigen:
Adoptiveltern, die Kinder adoptiert haben, erhalten die Mütterrente nur, wenn sie die Kinder vor dem 30. Lebensmonat adoptiert haben. Eltern, die Kinder erst nach dem 30. Lebensmonat adoptiert haben, bekommen keine zusätzlichen Erziehungszeiten angerechnet. Es kann ja nicht sein, dass Erziehung nur in den ersten 30 Monaten honoriert wird, sondern die Anerkennung, die mit den zusätzlichen Rentenpunkten vergolten wird, muss als Anerkennung für die ganze Zeit der Erziehung von minderjährigen Kindern gesehen werden, bei leiblichen wie adoptierten Kindern. Späte Adoptionen von Kindern über 2 ½ Jahren sind für die Eltern eine wesentlich größere Herausforderung und schwierigere Aufgabe als die Adoption von Neugeborenen.
Begründung:
Seit 2014 wurde die Mütterrente für von 1992 geborene Kinder stufenweise auf 2 ½ Jahre erhöht. Dies gilt nicht für Adoptiveltern, die ihre Kinder erst nach dem 30. Lebensmonat adoptiert haben.