Anträge zum UB-Parteitag

Thema: Whistleblower-Schutzgesetz: Jetzt erst recht !

Der SPD Bezirksparteitag Hessen-Süd möge beschließen:
Der SPD Bundesvorstand und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den im Februar 2012 eingebrachten Gesetzesentwurf „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern – Whistleblowern“ zu realisieren.

Begründung:
Whistleblower können eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung von Betrug, Missmanagement und Korruption spielen. Ihre Aktivitäten können dazu beitragen, Leben zu retten, die Menschenrechte zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu bewahren. Zum Wohle der Öffentlichkeit nehmen Whistleblower häufig hohe persönliche Risiken auf sich. Sie riskieren Benachteiligungen am Arbeitsplatz, die Kündigung, Klagen (oder deren Androhung) durch ihre Arbeitgeber wegen des Bruchs von Vertraulichkeit oder Verleumdung und sie können sich strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt sehen. In extremen Fällen droht sogar ihnen körperliche Gefahr. Das Recht der Whistleblower frei zu sprechen ist eng mit der Freiheit der Meinungsäußerung, der Gewissensfreiheit und den Prinzipien von Transparenz und Rechenschaftspflichtigkeit verbunden. Es wird immer mehr anerkannt, dass ein wirksamer Schutz der Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen, Whistleblowing erleichtert und für eine von Offenheit und Verantwortung geprägte Arbeitsumgebung förderlich ist.

Weiterleitung:
AfA Bundeskonferenz, SPD Bundeskonferenz