Resolution: Fluglärmminderung
Der SPD-Bezirksparteitag Hessen-Süd möge beschließen:
Der Landesvorstand der SPD-Hessen und die SPD-Landtagsfraktion werden gebeten, im Interesse der durch Fluglärm geplagten Bürger im Kreis Offenbach folgende Forderungen zu unterstützen:
- Kontingentierung von Fluglärm und Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen von tagsüber maximal 55 dB(A) Dauerschallpegel in Wohngebieten
- Einzelschallereignisse sollen 75 dB(A) in Wohngebieten nicht überschreiten
- Eindeutige Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
- Konkrete gesetzliche Vorgaben für einen lärmärmeren Flugbetrieb (aktiver Schallschutz)
- Weder Bau des Terminals 3 noch ein anderweitiger Ausbau des Flughafens
- Flugroutenfestlegung nur mit öffentlicher Beteiligung
- Abschaffung der Rückenwindkomponente
- Erhebung einer Kerosinsteuer und Mehrwertsteuer auch im internationalen Verkehr (Gleichbehandlung der Verkehrsträger)
- Passiver Schallschutz für alle betroffenen Gebäude mit einem Sofortprogramm für soziale Einrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen usw.)
- Einstellung der sogenannten Südumfliegung bei Westbetrieb
- Deckelung der Flugbewegungen auf ein raumverträgliches Niveau
- Bessere Abstimmung des Flugverkehrs mit dem Schienen- und Straßenverkehr zur Vermeidung von Kurzstreckenflügen
Begründung:
Die möglichst optimale Gestaltung des unmittelbaren Lebensumfeldes der Menschen in den Kommunen prägt entscheidend deren Lebensqualität und ist eine wichtige politische Aufgabe mit großer Verantwortung. Die Lebensqualität der Menschen im Kreis Offenbach wird derzeit durch Fluglärm negativ beeinträchtigt. Um hier eine positive Veränderung herbeizuführen, ist es zwingend erforderlich, den Fluglärm im Kreis Offenbach zur Verbesserung der Lebensqualität zu begrenzen bzw. zu reduzieren.