Klare Regeln für Wasserwerfereinsatz
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen
Für den Einsatz von Wasserwerfern werden klare Regeln gefordert, die gesundheitliche Risiken ausschließen.
Begründung:
Zurzeit können Wasserwerfer bei jeder Temperatur eingesetzt werden. In der entsprechenden Vorschrift heißt es lediglich, dass „Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt (...) den Einsatz des Wasserwerfers beeinträchtigen“ können. Gesundheitliche Risiken, die für Betroffene entstehen könnten, spielen dabei keine Rolle.
Auch ohne Wasserwerfer stünden der Polizei bei kalten Temperaturen genug andere Mittel zur Verfügung um das staatliche Gewaltmonopol durchzusetzen. Die fahrlässige Gefährdung von Bürgerinnen und Bürgern ist daher nicht notwendig.