Ausbau der Schulkindbetreuung
Antragsteller: SPD-Unterbezirksvorstand Kreis Offenbach
Die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Kreistagsfraktion und die SPD-Fraktionen in den Städten und Gemeinden des Kreises werden gebeten, sich für ein umfassendes und verlässliches Betreuungskonzept für Grundschulkinder einzusetzen. Zu einem solchen Konzept gehören insbesondere:
– ein deutlich verbessertes quantitatives Angebot von Betreuungsplätzen an den Grundschulen des Kreises. Zurzeit besuchen von über 13.000 Grundschulkindern ca. 6.300 unterschiedliche Formen eines Betreuungsangebots, das entspricht einer Betreuungsquote von 47,5 %. Die Wartelisten und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen aber, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen bei ca. 85 % aller Grundschüler liegt. Die Erfahrungen in der Zeit der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie drängend ein quantitatives und qualitatives gutes Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist. Insbesondere durch die sozialen Kontakte in der Betreuung kann der Gefahr sozialer Vereinsamung und psychologischen Belastung der Kinder entgegengewirkt werden.
– Der erforderliche Ausbau an Betreuungsplätzen erfordert erhebliche weitere Investitionen in Gebäude und Ausstattung. Die Investitionskosten sollen zu 1/3 vom Kreis und 2/3 von den örtlichen Kommunen getragen werden.
– Die Betriebskosten (Energie, Reinigung, Ver- und Entsorgung, Regiekosten) sollen vom Kreis getragen und über die Schulumlage finanziert werden. Die Personalkosten sollen wie bisher durch Elternbeiträge und Zuschüsse der Städte und Gemeinden abgedeckt werden. Der Anteil der Elternbeiträge ist dabei so gering wie möglich zu halten. Wir fordern eine stärkere Beteiligung des Landes über die Mittel des Pakts für den Nachmittag hinaus, insbesondere bei der Verzahnung zwischen schulischen Angeboten (Ganztagsschule) und Betreuungsangeboten.
– Die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesinitiative für einen Anspruch auf Grundschulbetreuung bis 2025 erfordert eine wirksame und verlässliche Finanzierungsbeteiligung von Bund und Land an einem solchen Konzept. Eine weitere Verzögerung des maßgeblich von SPD-geführten Ministerien (Familien, Finanzen) entwickelten Gesetzentwurfs durch die CDU ist unverantwortlich. Sobald konkrete Zahlen vorliegen, sollen diese Zuschüsse in eine Gesamtfinanzierung der Schulkindbetreuung einbezogen werden.
– Gewachsene und bewährte Angebote der Schulkindbetreuung an den Grundschulen des Kreises sollen fortgeführt werden. An den Grundschulen gibt es vielfältige und gut funktionierende Betreuungsangebote, die oft von Elternvereinen und Initiativen oder den Ortsgemeinden entwickelt und getragen werden. Elternvereine sind bei dieser Arbeit von den Kommunen und dem Kreis zu unterstützen. Elternvereine können Aufgaben der Betreuung nach Wunsch an die kreiseigene GiP gGmbH abgeben.
– Die zuvor genannten Verbesserungen in der Schulkindbetreuung sind ein Zwischenschritt zur Einführung von Ganztagsschulen.