Auftragsvergabe im Kreis Offenbach nur gegen Mindestlohn
Der SPD-Unterbezirksparteitag Kreis Offenbach möge beschließen:
Die SPD-Kreistagsfraktion wird gebeten, im Kreistag darauf hinzuwirken, dass Aufträge des Kreises Offenbach künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern/innen einen Mindestlohn von wenigsten 8.50 Euro zahlen. Hierfür ist eine „Tariftreueerklärung“ abzugeben. Liegen Mindestlöhne, z. B. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, über dem Wert von 8,50 Euro, dann sind diese zu zahlen.
Begründung:
Mit dem Zwang zur Zahlung eines (nicht gesetzlichen) Mindestlohns unterstreicht der Kreis Offenbach seine Verantwortung für Menschen, die für ihre Arbeit einen Lohn bekommen, von dem sie von Vollzeitarbeit leben können. Außerdem muss mit dem Dingen des Kreises auf eine Tariftreuerklärung bzw. Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro verhindert werden, dass bisher gezahlte Entgelte bei Leistungen für den Kreis auf das Niveau des Mindestlohns abgesenkt werden. Das bedeutet möglicherweise eine Mehrbelastung für den Haushalt des Kreises. Aber von den kommunalpolitisch Verantwortlichen darf nicht zugelassen werden, dass geringe Löhne auf Dauer nur eine Marketing-Argument für den Wirtschaftsstandort Kreis Offenbach sind. Letztendlich kommt Armut trotz Arbeit den Kreis Offenbach teuer zu stehen, denn wer von Arbeit nicht leben kann benötigt Hilfe der Solidargemeinschaft.